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Bundesprogramm "Zusammenhalt durch Teilhabe": Neue Antragsrunde im Programmbereich 1

Ab sofort startet eine neue Ausschreibungsrunde für den Programmbereich 1 „Demokratische Praxis in Vereinen und Verbänden stärken“ und eine Antragsstellung in diesem Programmbereich ist nun möglich.

Anträge können vom 17. Mai bis zum 28. Juni 2021 nur für den Programmbereich 1 bei der Regiestelle des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ gestellt werden.

Antragsberechtigt sind landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände in Deutschland (mit Ausnahme von Vereinen und Verbänden, die in Berlin, Bremen oder Hamburg tätig sind). Verbände, die sich bereits in der laufenden Förderung durch das Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe befinden, sind nicht erneut antragsberechtigt.

Nähere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie unter http://www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de/foerderung/

Eine allgemeine Informationsveranstaltung zur Antragsstellung findet am 01.06.21 um 14:00 über die Plattform Zoom statt.

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